Insolvenz-Fach-Center
Zertifikat Schuldenberatung (IHK)
Zugelassen nach § 305 InsO
Wer wir sind
Schuldenberatung
Unsere Schuldnerberatung hilft, wirtschaftliche Stabilität zurückzugewinnen und Perspektiven zu entwickeln.
Insolvenzberatung
Eine Insolvenz ist kein Ende, sondern der Beginn eines Neuanfangs mit klaren Perspektiven. Und mit unserer Insolvenzberatung stehen wir dabei an Ihrer Seite.
Pfändungsschutzkonto
Wir kümmern uns um Ihre P-Konto-Bescheinigung und alle weiteren Schritte, damit Sie wieder ruhig schlafen können.
Unser Engagement für die Unterstützung Ihrer finanziellen Erholung
Unsere Tätigkeit und Betreuung reicht dabei vom Erstberatungsgespräch bis hin zur endgültigen Restschuldbefreiung. Denn bei einem Insolvenzverfahren vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Verfahren durch unsere Rechtsanwälte über den gesamten Zeitraum von 3 Jahren.
Unser vordringlichstes Ziel ist stets und ausschließlich, dass Sie endlich wieder sorgen- und schuldenfrei leben können. Gerade das Verständnis für Ihre Sorgen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zeichnen uns aus. Vor Ihrem ersten Besuch brauchen Sie daher keine Angst zu haben, es erwartet Sie ein freundliches und kompetentes Team mit langjähriger Erfahrung. Wie auch immer Ihre Schulden entstanden sind, Vorwürfe oder Belehrungen sind für uns tabu.
Gerade bei der Insolvenzberatung steht heutzutage nicht mehr der sozialpädagogische, sondern vielmehr der fachlich qualifizierte Bereich im Fokus. Da es keine Ausbildung zum Schuldner- oder Insolvenzberater gibt, muss sich der Verbraucher an objektiven Qualitätsmerkmalen orientieren können.
Achten Sie daher bei der Wahl Ihrer Beratungsstelle – egal ob staatlich anerkannt, karitativ oder gewerblich – darauf, dass Ihr Berater / Ihre Beratungsstelle eine fachliche Qualifikation zur Schuldenberatung (z.B. Zertifikat der IHK) vorweisen kann und Sie auch im gerichtlichen Insolvenzverfahren betreut und vertreten werden. Denn Schuldner- und Insolvenzberatungsfachkräfte sollten über umfassende Kenntnisse der Insolvenzordnung und der jeweils aktuellen Rechtsprechung verfügen.
Sie gewährleisten damit, dass Sie Ihr Ziel – endlich schuldenfrei – auch erreichen.
Die Beratung kann – je nach Geschäftsstelle – auch sehr gerne in folgenden Landessprachen stattfinden: rumänisch, italienisch, türkisch, serbo-kroatisch, tschechisch und russisch.
Bekannt aus
Sprachen
Die Beratung kann – je nach Geschäftsstelle – auch sehr gerne in folgenden Landessprachen stattfinden: rumänisch, italienisch, türkisch, serbo-kroatisch, tschechisch und russisch.
We speak: Romanian, Italian, Turkish, Serbo-Croatian, Czech and Russian .
Bitte beachten: Wir bearbeiten ausschließlich Insolvenzverfahren. Für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung (Ratenzahlungen / Ratenzahlungspläne, wirtschaftliche Vergleichsverhandlungen usw.) wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Kooperationspartner Verein für Existenzsicherung e.V., Telefon: 08131 – 93298.
Kontakt
Hauptgeschäftsstelle München
Telefonische Service-Zeiten:
Montag – Donnerstag 10:00 – 16:00 Uhr
Aktuelle Themen aus unserem Ratgeber:
Pfändungsfreigrenzen 2026: was Schuldner aktuell wissen müssen
Kurz erklärt: Zum 1. Juli 2026 steigen die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland. Der monatliche Grundfreibetrag erhöht sich von 1.555,00 € auf 1.587,40 €. Für Schuldner kann dadurch bei der Lohnpfändung, beim P-Konto und bei Unterhaltspflichten etwas mehr Geld geschützt werden. Eine Pfändung belastet nicht nur finanziell, sondern oft auch emotional. Wer kaum noch den Überblick über Rechnungen, Mahnungen oder laufende Kosten behält,
Restschuldbefreiung erhalten: Bedingungen, Fristen und Pflichten
Kurz erklärt: Durch die Restschuldbefreiung können Schuldner am Ende eines Insolvenzverfahrens von vielen verbleibenden Schulden befreit werden. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, wichtige Fristen eingehalten und die Pflichten im Verfahren beachtet werden. Wenn Schulden den Alltag bestimmen, kann schnell das Gefühl entstehen, dass es keinen Ausweg mehr gibt. Die Restschuldbefreiung zeigt, dass ein schuldenfreier Neustart möglich sein kann – allerdings nur,
Insolvenz vs. Schuldenbereinigung: Welche Lösung passt zu welcher Situation?
Kurz erklärt: Wenn die Schulden zu hoch geworden sind, scheint die Privatinsolvenz oft der einzige Ausweg. Doch nicht jede finanzielle Krise führt automatisch in ein Insolvenzverfahren. Vielleicht fragen Sie sich, ob es aus der Überschuldung noch einen anderen Weg gibt. Tatsächlich stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, Schulden abzubauen. Ob eine solche Schuldenbereinigung realistisch ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Wege

