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Pfändungsschutzkonto – Schutz vor Kontopfändung

Wenn plötzlich das Konto gesperrt wird, steht das Leben still: Miete, Strom, Einkäufe – alles scheint blockiert. Viele Betroffene wissen in diesem Moment nicht, dass es einen rechtlichen Schutz vor Pfändungen gibt, der das Existenzminimum sichert: das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto.

Ein solches Konto schützt Ihr Einkommen bis zu einem festen Freibetrag – damit Sie auch bei laufender Pfändung weiterhin über Ihr Geld verfügen können. Wir helfen Ihnen, diesen Schutz schnell und unkompliziert zu sichern. Als erfahrene Insolvenz- und Schuldenberater wissen wir, wie wichtig das P-Konto für Ihre finanzielle Stabilität ist – besonders in der Zeit vor oder während eines Insolvenzverfahrens.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein spezielles Girokonto, bei dem das verfügbare Geld nicht vollständig gepfändet werden kann. Jede Person hat das Recht, ihr bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

Der geschützte Freibetrag auf dem P-Konto steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung, um Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel oder Versicherungen zu bezahlen.

Gerade im Insolvenzverfahren ist das P-Konto unverzichtbar, um finanzielle Handlungsfähigkeit zu bewahren und den Alltag zu sichern. Wir unterstützen Sie dabei – von der Einrichtung bis zur laufenden Kontoführung.

Für wen ist das P-Konto wichtig?​

Für alle, die von einer Pfändung betroffen sind oder denen eine solche bevorsteht, ist es sinnvoll, ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen:

  • Privatpersonen mit Lohn-, Renten- oder Sozialleistungsbezug, deren Konto gepfändet wurde oder bald werden könnte.
  • Selbstständige und Kleinunternehmer, die den geschützten Freibetrag des P-Kontos nutzen möchten, um laufende Betriebskosten und Lebenshaltung zu sichern.
  • Menschen im Insolvenzverfahren, deren Ziel es ist, Zahlungen transparent und rechtssicher abzuwickeln.

Welche Rolle spielt der P-Konto-Freibetrag?

Der monatliche Freibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto beträgt aktuell 1560 Euro und stellt sicher, dass Ihnen dieser Betrag trotz einer Pfändung zur Verfügung steht. Die genaue Höhe hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – etwa, ob Sie Unterhaltspflichten haben oder Sozialleistungen für Kinder erhalten.

In solchen Fällen kann der Freibetrag deutlich erhöht werden. Für die Erhöhung müssen Sie bei der Bank eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen, die wir Ihnen als anerkannte Insolvenzberatungsstelle ausstellen können.

Im Rahmen der Insolvenzberatung sowie der Schuldenberatung ist die erstmalige Bescheinigung für unsere Mandanten kostenfrei. Für weitere Bescheinigungen sowie für Nicht-Mandanten erheben wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 30 Euro.

Einfach Antrag ausdrucken, ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Mail mit der PDF als Anhang an schuldnerberater@email.de senden.

Folgende Angaben sind für die P-Konto-Bescheinigung wichtig:

  • vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, Bank und IBAN
  • für die Erhöhung der gesetzlichen Freigrenze: Heiratsurkunde und Geburtsurkunde/-n des Kindes/der Kinder

Unsere Leistungen rund um das Pfändungsschutzkonto

Im Zusammenhang mit einem Pfändungsschutzkonto unterstützen wir Sie auf vielfache Art und Weise.

Ausstellung der P-Kontobescheinigung

Wir stellen Ihnen schnell und unkompliziert die notwendige Bescheinigung aus, damit der gesetzliche Freibetrag auf Ihrem Konto aktiviert werden kann. So erhalten Sie umgehend Zugriff auf Ihr geschütztes Guthaben.

Beratung zur richtigen Kontoführung im Insolvenzverfahren

Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr P-Konto sicher und korrekt führen – ohne Risiko von Sperrungen oder Problemen im Insolvenzverfahren.

Unterstützung bei Problemen mit der Bank

Wenn Banken Gelder zurückhalten oder den Freibetrag des P-Kontos nicht korrekt anwenden, helfen wir Ihnen dabei, die Angelegenheit direkt zu klären, damit Ihr Konto ordnungsgemäß funktioniert, indem wir Ihnen Ihre Rechte verständlich erläutern.

Ihre Vorteile mit unserer Unterstützung

Wir kümmern uns um Ihre P-Konto-Bescheinigung und alle weiteren Schritte, damit Sie wieder ruhig schlafen können.

Ihr Weg zur P-Konto-Bescheinigung mit dem Insolvenz-Fach-Center

Lassen Sie sich Ihr Geld nicht nehmen, auch wenn Sie Schulden haben – wir helfen schnell und zuverlässig, damit Sie ein P-Konto eröffnen und korrekt einrichten können.

Wenn Ihr Konto gepfändet wurde oder Sie befürchten, dass es bald passiert, handeln Sie jetzt. Mit einem Pfändungsschutzkonto sichern Sie Ihr Existenzminimum und bleiben zahlungsfähig.

Vereinbaren Sie einen ersten Termin in unserer Beratung!

Häufige Fragen zum Pfändungsschutzkonto

Das P-Konto schützt Ihr Einkommen bis zu einem festen monatlichen Freibetrag. Nur Beträge darüber dürfen gepfändet werden.

Grundsätzlich können Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungskonto umwandeln. Alternativ können Sie bei jeder anderen Bank ein P-Konto beantragen. Jede Bank in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, diesen Antrag anzunehmen.

Ja. Ihre Bank ist verpflichtet, Ihr Konto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten.

Wir stellen Ihnen diese Bescheinigung schnell aus, damit Ihr Konto unmittelbar einen höheren Pfändungsschutz erhält.

Während des Insolvenzverfahrens bleibt Ihr Konto bestehen. Mit unserer Begleitung führen Sie es korrekt, sodass Sie rechtlich und finanziell abgesichert bleiben.

Die Bank darf für die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto keine höheren Kontogebühren berechnen! Gleiches gilt für Neukunden, die ein P-Konto beantragen.

Für die Kontoführung eines P-Kontos dürfen Banken keine höheren Gebühren verlangen als für ein normales Girokonto. Das gilt sowohl für Bestands- als auch für Neukunden.

Zusätzliche Kosten wegen einer Pfändung sind nicht erlaubt. Diese Regelung hat der Bundesgerichtshof durch mehrere Urteile bestätigt, wodurch Sie klare Schutzrechte gegenüber Ihrer Bank besitzen.

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